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Durchführung
Schulungen können je nach Bedarf von verschiedenen Personen / Institutionen durchgeführt werden:
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zur Umsetzung der qualitäts- und umweltrelevanten Tätigkeiten bei Bedarf durch die
Vorgesetzten und den MB geschult.
Externe Führungskräfteschulungen werden zum Beispiel durch die Industrie und Handelskammer oder das Rationalisierungs-
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft (RKW) durchgeführt.
Bei der Beschaffung von speziellen Maschinen und Anlagen werden Schulungsangebote des entsprechenden Herstellers genutzt.
Dokumentation
Über die Durchführung der Schulungsmaßnahmen werden Aufzeichnungen in EDV-Datenbank geführt. Das Personalwesen
dokumentiert die jährlichen Schulungsaktivitäten.
Abteilungsleiter als Initiator
Das Wissen und die Informationen der Führungskräfte werden vom Abteilungsleiter an seine Mitarbeiter weitergegeben. Ausnahme
sind vertrauliche Informationen. Durchgängige Informationen sind Voraussetzung für ein funktionierendes Gesamtsystem.
Schulungsbedarf der Führungskräfte
Werden Unternehmens-, Umwelt oder Qualitätsziele nicht erreicht, ist die Ursache unter anderem in Qualifikationssdefiziten zu suchen.
Die Geschäftsleitung bewertet mindestens einmal jährlich ihre Führungskräfte und stellt deren Schulungsbedarf fest.
Es ist die Pflicht der Führungskräfte, selbst erkannte Schulungsdefizite durch geeignete Schulungsmaßnahmen auszugleichen.
Selbst erkannte Defizite werden nicht als Mangel; sondern als Chance für eine kontinuierliche Weiterbildung gesehen.
Entsprechende Maßnahmen werden bei der Geschäftsleitung beantragt.
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Input
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Schulungsplan mit Schulungsfreigaben durch die Unternehmensleitung
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Genehmigte Bedarfsmeldung (unterjährig)
Input
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Ausserplanmäßige Schulung, durch die Vorgesetzten freigegeben
Output
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Termingerecht durchgeführte Schulungen
Output
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Notwendige / zweckmäßige Einarbeitungsnachweise an den Arbeitsplätzen
Dokumente
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Personal
Dokumente
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Führungskräfte Produktion
Dokumente
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Alle Mitarbeiter des Unternehmens
Dokumente
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Geschäftsleitung