Prozesseigner:
MB
Text:
Unter Aufzeichnungen werden sowohl Qualitäts- als auch Umweltaufzeichnungen verstanden.
Die Erstellung von Aufzeichnungen dient als Nachweis für das Funktionieren des Managementsystems. Einige Beispiele sind:
-Lieferantenbeurteilungen
- Auditberichte von internen Audits
- Kundenbeanstandungsformulare
- Abfallnachweise
- Schulungsnachweise unsere Mitarbeiter
- Aufzeichnungen aus den eigenen Produktionsbereich
Aufzeichnungen dienen weiterhin als Mittel zur Erkennung von Prozeßproblemen sowie als Entscheidungshilfe bei der Einleitung
von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen und bei der Reklamationsbearbeitung.
Rolle:
Text:
Zuständigkeiten
Zuständig für Aufzeichnungen sind alle Abteilungen, welche Prüfungen, Messungen, Kontrollen,
Wartungsarbeiten und Bewertungen durchführen.
Sie werden manuell erfaßt und werden in Form von Papierkopien oder in elektronischen Medien
gespeichert und aufbewahrt. Zuständig für die Gewährleistung der Datensicherheit ist der Abteilungsleiter
der Verwaltung. Er sorgt dafür, daß bei Aus- bzw. Störfällen in der EDV Anlage der Verlust von Daten und
die Zeit zum Wiederanlauf auf ein Minimum reduziert wird. Die EDV -Sicherung erfolgt nach Medien mit
Jahres- und Monatssicherungen jeweils nach dem Großvater-, Vater-, Sohn-Prinzip sowie mit Tagessicherungen
nach dem 5-Generationen-Prinzip.
Der Kunde hat auf Wunsch und bei berechtigtem Interesse Zugang zu Qualitäts- und Umweltdaten.
Die Freigabe erteilt der MB.
Die Aufbewahrungsdauer ist entweder gesetzlich geregelt oder wird von uns frei gewählt.
Generell ist sichergestellt, daß die Aufbewahrungsfrist mit dem letzten in Verkehr bringen des Produktes
oder der Dienstleistung beginnt.
Die Erstellung von Aufzeichnungen dient als Nachweis für das Funktionieren des Managementsystems.
Einige Beispiele sind:
1.Lieferantenbeurteilungen
2.Auditberichte von internen Audits
3.Kundenbeanstandungsformulare
4.Abfallnachweise
5.Schulungsnachweise unsere Mitarbeiter
6.Aufzeichnungen aus den eigenen Produktionsbereich
Aufzeichnungen dienen weiterhin als Mittel zur Erkennung von Prozeßproblemen sowie als Entscheidungshilfe
bei der Einleitung von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen und bei der Reklamationsbearbeitung.
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